Dieser anonyme Selbstcheck umfasst Fragen zu den sechs Dimensionen der gesundheitsförderlichen Führung: Lob/Wertschätzung, Interesse zeigen, Kommunikation, Offenheit und Transparenz, Betriebsklima/Motivation, Stressbewältigung.
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In weniger als 3 Minuten wissen Sie, wie gesundheitsgerecht Sie führen und wo noch Verbesserungspotential besteht. Sie erhalten sofort das Ergebnis mit Ihrem persönlichen Score.
Ein weiterer Blogbeitrag geht auf das Thema Anerkennung und Wertschätzung ein und wie wichtig es ist für Führungskräfte, diese mit in ihren Führungsalltag einzubauen.
Hinweis: Der Selbstcheck zur gesundheitsförderlichen Mitarbeiterführung wurde von Dr. Anne Katrin Matyssek, do-care! entwickelt.
Die Studie „AIA Vitality Healthiest workplace“ ergab, dass
die durchschnittliche Ausfallzeit pro Mitarbeiter pro Jahr auf Grund von Abwesenheit
und Präsentimus (Mitarbeiter kommen krank zur Arbeit, sind aber weniger produktiv)
fast 71 Tage (2 bis 3 Monate Ausfallzeit) betrug. Zum Vergleich: In Malaysia
und Singapur waren es 66 bzw. 54 Tage, in Australien 45 und in
Großbritanien 30 Fehltage pro Jahr.
Laut der Studie war der auffälligste Faktor, das hohe Maß an
psychischen Gesundheitsproblemen. Ein weiterer Aspekt war die hohe Zahl von
Ausfalltagen aufgrund des Produktivitätsverlustes.
Auch in Deutschland steigen die Krankheitstage seit 2017 sprunghaft
an:
Quelle: iwd.de
Was sind die Krankheitsgründe?
Schaut man sich die Krankheitsgründe an, so landen
psychische Erkrankungen mittlerweile auf den dritten Platz. Bedenklich ist die hohe
Zahl der Krankheitstage je Fall, die bei psychischen Störungen mit 37,0 Tagen zu
buche schlägt.
Quelle: iwd.de
Kostenfaktor Präsentismus
Neben den krankheitsbedingten Arbeitsausfällen (Absentismus)
ist der Präsentismus in Deutschland weit verbreitet. Viele Beschäftigte
gehen aus Angst vor Jobverlust, Termindruck und fehlhende Unterstützung trotz Krankheit
zur Arbeit. Diese Entwicklung wird sich auf Grund der derzeigen Krise noch
verstärken.
Laut Fehlzeitenreport 2018 beliefen sich die durchschnittlichen Fehlzeiten für krankenversicherte Beschäftigte auf durchschnittlich 19,4 Tage. Hohe Krankheitskosten und Produktivitätsverlust sind die Folge.
Die häufigsten Gründe für Präsentismus sind:
Entlastung der KollegenInnen
Arbeit soll nicht liegen bleiben
(Vermeintliche) Unentbehrlichkeit
Angst vor dem Arbeitsplatz
Krankheiten werden nicht Ernst genommen
Es hat sich gezeigt, dass Präsentismus sogar höhere Kosten
verursacht als erkrankte MitarbeiterInnen, die nicht zur Arbeit kommen. Kranke
MitarbeiterInnen sind fehleranfällig, weniger empathiefähig und im direkten
Kundenkontakt ein schwer einschätzbarer Risikofaktor. Ist ein Teammiglied
gesundheitlich angeschlagen, sinkt die Leistungsfähigkeit im ganzen Team.
Im Jahre 2009 gab es hierzu folgende Zahlen:
Noch immer ist die Datenlage in Deutschland recht dürftig und es fehlen volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Mit meinem kostenlosen Branchen bezogenen Fehlzeitenrechner können Sie sich einen ersten Überblick über die Ausfallkosten Ihres Unternehmens verschaffen.
Unternehmen sind gefordert
In erster Linie geht es darum, die MitarbeiterInnen für das Thema Gesundheit zu sensibilisieren und ein Bewusstsein zu schaffen für die eigene Gesundheit. Eine Unternehmen, welches das Thema Gesundheit in den Mittelpunkt rückt und den Faktor „Mensch“ als wichtiges Kapital ansieht, wird auch in Zukunft erfolgreich am Markt bestehen.
Vermischung von Arbeits- und Berufsleben, Digitalisierungsängste.
Das Thema Gesundheit wird in den Mittelpunkt der gesamten Belegschaft gerückt. Dabei ist zu beachten, dass es um die Bewertung des Arbeitsplatzes geht und nicht um die Befindlichkeiten der einzelnen MitarbeiterInnen.
In meinem Newsletter werde ich zukünftig über die Planung und Durchführung informieren. Gerne können Sie sich hierzu eintragen.
Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit 2019 verpflichtend für alle Unternehmen. Die Übergangsfrist ist 2018 abgelaufen. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sollten Unternehmen nicht auf die lange Bank schieben. Es drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro, wenn die Gefährdungsbeurteilungen nicht um den Mutterschutz aktualisiert und unternehmensweit durchgeführt wurde. Die Aktualisierung betrifft jeden Arbeitsplatz, egal ob dort ein Mann oder eine Frau arbeitet. Sie muss auch dann erfolgen, wenn ein Arbeitsplatz bisher noch nicht einer weiblichen Beschäftigten besetzt wurde. Ziel ist, zu prüfen, ob von einem Arbeitsplatz eine mögliche Gefährdung für Schwangere oder stillende Mütter ausgeht.
Auf diese Weise soll die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gewährleisten, dass – sollte eine Schwangerschaft vorliegen – ein Arbeitgeber frühzeitig auf notwendige Änderungen vorbereitet ist und Maßnahmen ergreifen kann.
In § 10 (Absatz 2) des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) heißt es: »Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten«.
Laut Studie sind die Unterschiede in der Produktivität zwischen kleineren und größeren Unternehmen im produzierenden Gewerbe mit 8 % am größten. Im tertiären Sektor, der alle Dienstleistungen umfasst, ist die Arbeitsproduktivität im Durchschnitt und über den Zeitverlauf jedoch gleich hoch. Wesentliche Ursachen für das stagnierende Produktivitätswachstum sind dabei zwei Faktoren: Hohe Kosten und ein zunehmender Mangel an Fachkräften.
Zur Ursachenbekämpfung empfehlen die Autoren, sich vor allem auf Rahmenbedingungen konzentrieren, die besonders KMU helfen, ihre Produktivität zu steigern. Dazu gehören die Förderung von Forschungseinrichtungen, der Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Abbau von Marktzutrittsregulierungen oder ein erleichterter Zuzug von internationalen Fachkräften. Aber auch eine größere Offenheit der Unternehmen selbst gegenüber Innovationen ist nötig.
Steuerbefreiung für die Gesundheitsförderung in Unternehmen
Für Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der MitarbeiterInnen wird der Steuerfreibetrag in Höhe von bislang 500 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) auf einen Freibetrag von nun 600 Euro je ArbeitnehmerIn im Kalenderjahr ab dem Lohnsteuerjahr 2020 angehoben. Damit werden die Möglichkeiten der Unternehmen erweitert, ihren MitarbeiterInnen spezielle Gesundheitsleistungen anzubieten.
Gefördert werden Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und seit Kurzem durch Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.
Doch wie können Unternehmen hierfür Bedarfe ermitteln?
Eine Gefährdungsbeurteilung der psychischer Belastungen kann hier ersten Anhaltspunkte liefern, um Bedarfe zu ermitteln. Neben den Belastungen in den Merkmalsbereichen Arbeitsinhalt und Arbeitsorganisation wird die Arbeitsumgebung untersucht. Dabei geht es beispielsweise um Ergonomie am Arbeitsplatz. Belastungen, die z. B. durch einen nicht optimal eingestellten Arbeitsplatz (Stuhl und Tisch) entstehen, können ermittelt und durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden.
Die neueste Kurzzusammenfassung des iga.Reports stellt Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention vor. Insgesamt lässt sich ein deutlicher Wechsel auf das Thema „Stress und psychische Störungen“ feststellen.
Einen neuen Forschungsschwerpunkt bildet das Thema „Sitzverhalten“. Hier scheinen verhältnisbezogene Interventionen zur Veränderung vielversprechend. Für Schichtarbeitende werden positive Effekte für zielgruppenspezifisch zugeschnittene Bewegungsprogramme sowie breiter angelegte Interventionen, die nicht nur körperlich, sondern auch auf andere Verhaltensweisen zielen, berichtet.
Durch den Einsatz von Bewegungsprogrammen lassen sich krankheitsbedingte Fehltage effektiv reduzieren.
Der ökonomische Nutzen des umfangreichsten Reviews dokumentiert einen mittleren ROI von 2,7. Jedem in Prävention investierten Euro steht demnach eine Einsparung von 2,70 Euro gegenüber.