Jeder Arbeitgeber und jede Organisation sind seit 2013 gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ab einem Mitarbeiter durchzuführen. Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen finden sich im ArbschG §§ 5 und 6.
Was sind die Hintergründe?
Die Beurteilung der psychischen Belastungen ist dabei je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfehlen, folgende Merkmalsbereiche zu erfassen:
Laut Richtlinie „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumenation“ der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) muss jedes Unternehmen oder Betrieb alle 11 Gefährdungsfaktoren in seinem Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen.
Jedes Unternehmen ist anders und benötigt eine individuelle Herangehensweise. In einem kostenfreien Gespräch klären wir, welche Vorgehensweise für Sie geeignet wäre.