Volkswirtschaftliche Kosten für AU

Zahlen Sie auch für eine Leistung, für die Sie nichts bekommen?

Ein Blick in die Statistik zeigt: Die Schätzung der volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit liegen laut BAuA im Jahr 2020 bei 87 Milliarden Euro. Der Verlust an Arbeitsproduktivität (Ausfall an Bruttowertschöpfung) beträgt 144 Milliarden Euro. Dies sind enorme Kosten für die Unternehmen und hier gilt es, dauerhaft Fehlzeiten zu reduzieren.

Quelle: BAuA, volkswirtschaftliche Kosten durch Arbeitsunfähigkeit 2017 und 2020

Das Präventionspotenzial groß!

In den letzten Jahren ist bereits viel passiert. Das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) hat sich stetig weiterentwickelt. Vor allem in großen Unternehmen ist die betriebliche Gesundheitsförderung fester Bestandteil in der Unternehmensführung. Mittlerweile gibt es viele gesundheitsfördernde Maßnahmen für Beschäftigte. Es ist erwiesen, dass durch gesundheitsfördernde Angebote ein Return von 2,7 erreicht werden kann. Schaut man sich die Zahlen an, so ist das Präventionspotenzial groß.

Die Pandemie hat diese Entwicklung ins Stocken gebracht. Gerade werden die ersten Angebote in den Unternehmen wieder belebt. Das ist auch dringend notwendig, denn es zeigen sich zunehmend die Auswirkungen auf Körper und Psyche vor allem auch für die Mitarbeitenden im Homeoffice.

Mit dem Phänomen „Zoom-Fatigue“ haben sich bereits Wissenschaftler beschäftigt und in einer Studie wurden vor allem psychische Symptome wie Konzentrationsstörungen, Ungeduld und fehlende Balance genannt. Diese ersten Warnzeichen können längerfristig zu langen Fehlzeiten führen.

Laut dem Fehlzeitenreport der AOK haben die psychischen Erkrankungen inzwischen Platz 2 eingenommen. Sie machen gemeinsam mit den Muskel-Skelett-Erkrankungen bereits 1/3 der Erkrankungen aus. Die psychischen Erkrankungen führen zudem zu langen Ausfallzeiten: In der Regel dauert ein Fall 30,3 Tage und damit doppelt so lange wie der Durchschnitt.

Quelle: AOK-Fehlzeitenreport 2021

Viele Faktoren beeinflussen den Krankenstand

Gesunde Arbeitsbedingungen im Unternehmen helfen, krankheitsbedingte Fehlzeiten zu verringern oder zu vermeiden. Auch ein gesundheitsförderliches Verhalten der Mitarbeiter:innen trägt dazu bei. Ein gutes Betriebsklima hält größeren Krisen stand. Kolleg:innen sind eher bereit, Mehrarbeit durch krankheitsbedingte Fehlzeiten zu kompensieren. Eine gesunde Führung ist ein weiterer wichtiger Baustein für gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen.

Kosten durch Fehlzeiten

Unternehmen ermitteln die Fehlzeiten und diese sind in der Analyse eine wichtige Kennzahl, um zu sehen, wie es um die Gesundheit der Mitarbeitenden im Unternehmen steht. Was viele nicht genau abschätzen können, sind Kosten, die für die Ausfallzeiten entstehen.

Mit unserem Produktivitätsrechner können Sie ermitteln, welche Kosten Ihnen durch Arbeitsunfähigkeit in Ihrem Wirtschaftszweig entstehen*. Liegen die Zahlen im Anschluss vor, können gezielt Maßnahmen ergriffen werden, um Fehlzeiten nachhaltig zu reduzieren.

Für die Ermittlung der Kosten gehen Sie folgt vor:

* Basis ist die Schätzung der BAuA (Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin). Diese ermittelt die volkswirtschaftlichen Produktionsausfälle durch Arbeitsunfähigkeit. In unserer Rechnung werden die Bruttowertschöpfungsausfälle (Verlust an Arbeitsproduktivität) durch Arbeitsunfähigkeit ermittelt.

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Kosten für Präsentismus doppelt so hoch wie für Absentismus.

Hohe Fehlzeiten: Unternehmen kümmern sich zu wenig.

Spagat zwischen Arbeit und Privat: Homeoffice 2.0

Krank am Arbeitsplatz – Verbreitet sich der Trend aus Asien auch in Deutschland?

Die Studie „AIA Vitality Healthiest workplace“ ergab, dass die durchschnittliche Ausfallzeit pro Mitarbeiter pro Jahr auf Grund von Abwesenheit und Präsentimus (Mitarbeiter kommen krank zur Arbeit, sind aber weniger produktiv) fast 71 Tage (2 bis 3 Monate Ausfallzeit) betrug. Zum Vergleich: In Malaysia und Singapur waren es 66 bzw. 54 Tage, in Australien 45 und in Großbritanien 30 Fehltage pro Jahr.

Laut der Studie war der auffälligste Faktor, das hohe Maß an psychischen Gesundheitsproblemen. Ein weiterer Aspekt war die hohe Zahl von Ausfalltagen aufgrund des Produktivitätsverlustes.

Auch in Deutschland steigen die Krankheitstage seit 2017 sprunghaft an:

Quelle: iwd.de

Was sind die Krankheitsgründe?

Schaut man sich die Krankheitsgründe an, so landen psychische Erkrankungen mittlerweile auf den dritten Platz. Bedenklich ist die hohe Zahl der Krankheitstage je Fall, die bei psychischen Störungen mit 37,0 Tagen zu buche schlägt.

Quelle: iwd.de

Kostenfaktor Präsentismus

Neben den krankheitsbedingten Arbeitsausfällen (Absentismus) ist der Präsentismus in Deutschland weit verbreitet. Viele Beschäftigte gehen aus Angst vor Jobverlust, Termindruck und fehlhende Unterstützung trotz Krankheit zur Arbeit. Diese Entwicklung wird sich auf Grund der derzeigen Krise noch verstärken.

Laut Fehlzeitenreport 2018 beliefen sich die durchschnittlichen Fehlzeiten für krankenversicherte Beschäftigte auf durchschnittlich 19,4 Tage. Hohe Krankheitskosten und Produktivitätsverlust sind die Folge.

Die häufigsten Gründe für Präsentismus sind:

    1. Entlastung der KollegenInnen
    2. Arbeit soll nicht liegen bleiben
    3. (Vermeintliche) Unentbehrlichkeit
    4. Angst vor dem Arbeitsplatz
    5. Krankheiten werden nicht Ernst genommen

Es hat sich gezeigt, dass Präsentismus sogar höhere Kosten verursacht als erkrankte MitarbeiterInnen, die nicht zur Arbeit kommen. Kranke MitarbeiterInnen sind fehleranfällig, weniger empathiefähig und im direkten Kundenkontakt ein schwer einschätzbarer Risikofaktor. Ist ein Teammiglied gesundheitlich angeschlagen, sinkt die Leistungsfähigkeit im ganzen Team.

Im Jahre 2009 gab es hierzu folgende Zahlen:

Noch immer ist die Datenlage in Deutschland recht dürftig und es fehlen volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Kennzahlen. Mit meinem kostenlosen Branchen bezogenen Fehlzeitenrechner können Sie sich einen ersten Überblick über die Ausfallkosten Ihres Unternehmens verschaffen.

Unternehmen sind gefordert

In erster Linie geht es darum, die MitarbeiterInnen für das Thema Gesundheit zu sensibilisieren und ein Bewusstsein zu schaffen für die eigene Gesundheit. Eine Unternehmen, welches das Thema Gesundheit in den Mittelpunkt rückt und den Faktor „Mensch“ als wichtiges Kapital ansieht, wird auch in Zukunft erfolgreich am Markt bestehen.

Wie können sie einsteigen? Startpunkt für die Ausrichtung auf ein gesundes Unternehmen könnte z. B. die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung sein.

Folgende Handlungsfelder werden hier untersucht:

  1. Arbeitsinhalt/-aufgabe

betrifft die emotionalen Anforderungen z. B. durch Über- oder Unterforderung, Rollenkonflikte.

2. Arbeitsorganisation

Arbeitsmenge, wechselnde Arbeitszeiten, unproduktiver Arbeitsablauf.

3. Soziale Beziehungen

Führungsverhalten, Wertschätzung, Gemeinschaftsgefühl.

4. Arbeitsumgebung

Lärm, Klima, räumliche Enge, unzureichende Arbeitsmittel.

5. Neue Arbeitsformen

Vermischung von Arbeits- und Berufsleben, Digitalisierungsängste.

Das Thema Gesundheit wird in den Mittelpunkt der gesamten Belegschaft gerückt. Dabei ist zu beachten, dass es um die Bewertung des Arbeitsplatzes geht und nicht um die Befindlichkeiten der einzelnen MitarbeiterInnen.

In meinem Newsletter werde ich zukünftig über die Planung und Durchführung informieren. Gerne können Sie sich hierzu eintragen.

Quellenangaben:

 https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-steigt-456309/#die-krankheitstage

Statistik der BKK

https://www.iwd.de/artikel/krankenstand-in-deutschland-steigt-456309/#die-krankheitstage,

Quelle Daten: Dachverband der Betriebskrankenkassen

Fehlzeitenreport 2018

6 Tipps wie Corona und Homeoffice gelingen kann

Corona und Homeoffice kann das gelingen? Dieser Frage möchte ich in diesem Beitrag nachgehen und Ihnen 6 Tipps an die Hand geben. Seit einigen Wochen befinden wir uns im Ausnahmezustand. Einkaufen wird zum Spießruten laufen. Selbst der Spazierweg will gut geplant sein, damit der nötige Sicherheitsabstand gewahrt bleibt. Tagtäglich rauschen neue Meldungen über Bildschirm, Smartphone oder Monitor (verzeihen Sie diesen altertümlichen Begriff). Auch zum Thema Homeoffice gibt es schon etliches im Netz zu finden. Als BGM Fachfrau ist mein Augenmerk sowohl auf Ihren Arbeitsplatz als auch auf Ihr Wohlbefinden gerichtet.

Arbeit im Homeoffice

Hier nun meine 6 Tipps zur Unterstützung im Homeoffice:

Arbeiten im Homeoffice

Schaffen Sie sich eine Umgebung, die signalisiert: Das ist Ihr Arbeitsplatz. Wenn möglich in einem separaten Raum. Ein Raumteiler grenzt den privaten vom Arbeitsbereich ebenso gut ab. Auch ein Kellerraum könnte kurzfristig zum Büroraum umfunktioniert werden. Machen Sie sich es schön und schaffen Sie eine Wohlfühlatmosphäre. Ein paar frische Blumen können Wunder wirken. Ein aufgeräumter Arbeitsbereich trägt zusätzlich zum Wohlbefinden bei. Als digitales Organisationstool Tool kann ich OneNote sehr empfehlen. Mit unterschiedlichen Notizbüchern gelingt es, alle Aufgaben im Blick zu haben und schnelle Notizen festzuhalten. Es gibt auch einige günstige collaboration tools wie Trello oder Asana, um nur einige zu nennen.

Noch ein kleiner rechtlicher Exkurs, den ich nicht außen vor lassen möchte:

Hier stellt sich als erstes die Frage, ob Ihr Homeoffice Arbeitsplatz entsprechend dem Arbeitsschutzgesetz eingerichtet ist. D. h. werden die Arbeitschutzrechtllichen Vorschriften eingehalten. Hier kommt der § 3 I 1 der ArbStättV zum Tragen. Hiernach ist der Arbeitgeber verpflichtet, zu prüfen, ob die Beschäftigten Gefährdungen beim Einrichten und Betreiben ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können und entsprechende technichsche, organisatorische oder persönliche Maßnahmen zu ergreifen. Eine Gefährdungsbeurteilung nach den §§ 5 und 6 ArbSchG  ist somit auch im Homeoffice durchzuführen. Unterstützung kann Ihnen hier auch der Betriebsrat geben. Dieser muss, sollte z. B. eine psychische Gefährdungsbeurteilung auf Grund der geänderten Arbeitsumgebung stattfinden – bei der Durchführung (§ 87 I Nr. 7 BetrVG) einbezogen werden.

Strukturen und Tagesablauf

Eine feste Struktur und Routine unterstützen Sie bei der täglichen Arbeit. Richten Sie Ihren Tagesablauf so ein, als würden Sie ins Büro gehen. Stehen Sie morgens zur üblichen Zeit auf, duschen und ziehen Sie sich Ihre „Bürokleidung“ an. Nach dem Frühstück können Sie sich mit einem kleinen Spaziergang mental auf den Arbeitstag einstellen.

Aus eigener Erfahrung weiß ich: Das kann ganz schön herausfordernd werden. Ein Patentrezept gibt es nicht, da jedes Kind anders ist und je nach Alter andere Unterstützung benötigt wird.

Hilfreich finde ich z. B. folgendes:

Vereinbaren Sie mit Ihren Kindern, die Zeiten in denen sie arbeiten. Das geht natürlich nur mit den größeren Kindern. Beschriften Sie drei Zettel für Ihre Tür:

    • Tür ist zu, bitte nicht rein kommen
    • Tür ist offen, du kannst rein kommen
    • Frage: Musst du jetzt dringend reinkommen oder hat es Zeit bis später?

Vereinbaren Sie ein gemeinsames Mittagessen. Dies ermöglicht auch den Austausch und Rückfragen, ob Ihre Kinder noch Unterstützung bei den Aufgaben benötigen. Wenn beide Partner Zuhause arbeiten, könnten Sie sich aufteilen, um Ihren Kindern bei den Aufgaben zu helfen.

Bei kleineren Kindern wird es möglicherweise mit einer Aufteilung beider Partner über den Tag verteilt gut funktionieren. Legen Sie feste Zeiten fest, damit Sie und Ihr Partner Ihre Arbeitsaufträge erledigen können. Als Alleinerziehende schauen Sie, ob es an Ihrem Ort eine Notbetreuung gibt.

Kontakt halten innerhalb des Teams

Sprechen Sie mit den Kollegen ab, wann Sie erreichbar sind. Z. B. könnten sie über Outlook Termine blocken für erreichbar/nicht erreichbar und den Kalender mit Ihren Kollegen teilen. Ein morgendliches Stand-up gelingt auch virtuell, um sich gegenseitig auf den neuesten Stand zu bringen.

Sprechen Sie die Aufteilung der Arbeitszeit mit Ihrem Team ab, um so z. B. die Kinderbetreuung übernehmen zu können.

Sozialer Austausch  

In der Arbeitszeit könnte eine „social hour“ eingerichtet werden. Das Video bleibt an und sie können auf Zuruf arbeiten ganz wie im Büro oder gemeinsam einen „virtuellen Kaffee“ trinken, um über das Wochenende zu plaudern.

Auch im privaten Bereich können Sie Videokonferenzen mit Freunden einrichten zum gemeinsamen Online-Spielen oder gemeinsam ein „virtuelles“ Glas Wein trinken. Der soziale Kontakt unterstützt Ihre psychische Widerstandskraft (Resilienzfähigkeit).

Als Führungskraft im Homeoffice

Ein spannendes Thema und eine Chance auch für die Zukunft: Hier gilt es für Sie, sich als Führungskraft zurückzunehmen und die Kontrolle ein Stück weit loszulassen. Begreifen Sie sich mehr als Netzwerker*in und machen Sie sichtbar, was Ihr Team leistet.

Fazit

Die Arbeit im Homeoffice ist herausfordernd keine Frage. Allerdings eröffnet es auch die Möglichkeit, sich seine Arbeit freier einteilen zu können und trägt damit zur Work-life-Balance bei. Vor allen Dingen gewinnen Sie aber eines hinzu: Mehr Zeit für die Familie, mehr Lebenszeit durch die entfallenden Arbeitswege. Homeoffice kann gelingen mit klaren Absprachen und Regeln, viel respektvoller Kommunikation und Nachsicht.

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Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz seit 2019 verpflichtend

Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit 2019 verpflichtend für alle Unternehmen. Die Übergangsfrist ist 2018 abgelaufen. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sollten Unternehmen nicht auf die lange Bank schieben. Es drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro, wenn die Gefährdungsbeurteilungen nicht um den Mutterschutz aktualisiert und unternehmensweit durchgeführt wurde. Die Aktualisierung betrifft jeden Arbeitsplatz, egal ob dort ein Mann oder eine Frau arbeitet. Sie muss auch dann erfolgen, wenn ein Arbeitsplatz bisher noch nicht einer weiblichen Beschäftigten besetzt wurde. Ziel ist, zu prüfen, ob von einem Arbeitsplatz eine mögliche Gefährdung für Schwangere oder stillende Mütter ausgeht.

Auf diese Weise soll die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gewährleisten, dass – sollte eine Schwangerschaft vorliegen – ein Arbeitgeber frühzeitig auf notwendige Änderungen vorbereitet ist und Maßnahmen ergreifen kann.

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In § 10 (Absatz 2) des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) heißt es: »Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten«.

Weitere Informationen:

Kompletter Gesetzestext

Vorlage Gefährdungsbeurteilung (Mutterschutzgesetz – MuSchG)*

Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

*Quelle: Bund und Bahn