„Rat der Arbeitswelt“ zum Arbeiten 4.0 vorgestellt

Arbeitsminister Hubertus Heil hat am 21. Januar 2020 den unabhängigen „Rat der Arbeitswelt“ vorgestellt, der sich mit den Herausforderungen der Arbeitswelt (Arbeiten 4.0) beschäftigt. Ein Gremium aus elf Experten*innen der betrieblichen Praxis und Wissenschaft, aus unterschiedlichen Branchen sowie aus vorwiegend sozialwissenschaftlichem Fachbereich untersucht und analysiert die Herausforderungen der Arbeitswelt in Bezug auf Digitalisierung, Globalisierung, Demografischer Wandel und gibt Handlungsempfehlungen. Ab 2021 sollen jährlich die Erkenntnisse in eine Arbeitsweltberichterstattung fließen, die fundiert und verlässlich über den Wandel in der Arbeitswelt informiert. Zusätzlich wird das Arbeitswelt-Portal als Anlaufstelle geschaffen.

Ein zentrales Projekt ist die kontinuierliche Berichterstattung über den Wandel der Arbeitswelt und der damit verbundenen Änderungen in der digitalen Arbeitswelt (Arbeiten 4.0).

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Hubertus Heil, Rat der Arbeitswelt zum Arbeiten 4.0 vorgestellt. Herausforderungen auf die Änderungen der Arbeitswelt
Quelle: BMAS / Dominik Butzmann

Anhebung der Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerbefreiung für die Gesundheitsförderung in Unternehmen

Für Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der MitarbeiterInnen wird der Steuerfreibetrag in Höhe von bislang 500 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) auf einen Freibetrag von nun 600 Euro je ArbeitnehmerIn im Kalenderjahr ab dem Lohnsteuerjahr 2020 angehoben. Damit werden die Möglichkeiten der Unternehmen erweitert, ihren MitarbeiterInnen spezielle Gesundheitsleistungen anzubieten.

Gefördert werden Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und seit Kurzem durch Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Doch wie können Unternehmen hierfür Bedarfe ermitteln?

Eine Gefährdungsbeurteilung der psychischer Belastungen kann hier ersten Anhaltspunkte liefern, um Bedarfe zu ermitteln. Neben den Belastungen in den Merkmalsbereichen Arbeitsinhalt und Arbeitsorganisation wird die Arbeitsumgebung untersucht. Dabei geht es beispielsweise um Ergonomie am Arbeitsplatz. Belastungen, die z. B. durch einen nicht optimal eingestellten Arbeitsplatz (Stuhl und Tisch) entstehen, können ermittelt und durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden.

Wirksamkeit und Nutzen der Gesundheitsförderung – iga.Report 40

Die neueste Kurzzusammenfassung des iga.Reports stellt Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention vor. Insgesamt lässt sich ein deutlicher Wechsel auf das Thema „Stress und psychische Störungen“ feststellen.

Einen neuen Forschungsschwerpunkt bildet das Thema „Sitzverhalten“. Hier scheinen verhältnisbezogene Interventionen zur Veränderung vielversprechend. Für Schichtarbeitende werden positive Effekte für zielgruppenspezifisch zugeschnittene Bewegungsprogramme sowie breiter angelegte Interventionen, die nicht nur körperlich, sondern auch auf andere Verhaltensweisen zielen, berichtet.

Durch den Einsatz von Bewegungsprogrammen lassen sich krankheitsbedingte Fehltage effektiv reduzieren.

Der ökonomische Nutzen des umfangreichsten Reviews dokumentiert einen mittleren ROI von 2,7. Jedem in Prävention investierten Euro steht demnach eine Einsparung von 2,70 Euro gegenüber.

Weiteres unter www.iga-info.de