Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung I Führungskräfte Training „Gesundes Führen“
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Häufige Fragen
Sind Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen Pflicht?
Ja, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere in § 5, verankert.
Wie oft sind Gefährungsbeurteilungen psychischer Belastung druchzuführen?
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen sollten regelmäßig und bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Es gibt keine festgelegte Frist, jedoch ist eine Überprüfung bei neuen Risiken oder nach relevanten organisatorischen Änderungen erforderlich.
Wer darf Gefährungsbeurteilungen psychischer Belastung durchführen?
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen sollten idealerweise von Fachleuten durchgeführt werden, die über Kenntnisse im Bereich Arbeitspsychologie oder Arbeitsschutz verfügen. In der Regel sind dies externe Berater, Betriebsärzte oder interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement.
Wie lange dauert Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Die Dauer der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann je nach Umfang und Komplexität der Arbeitsbedingungen variieren, typischerweise dauert sie jedoch einige Woche bis mehrere Monate. Die genaue Zeit hängt von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze und der Tiefe der Analyse ab.