Gesund führen in unsicheren Zeiten

6 Anregungen für Gesundes Führen in unsicheren Zeiten

Nichts ist mehr wie es vor zwei Wochen war und die Ereignisse überschlagen sich. Fast stündlich erhöhen sich die Fallzahlen der Erkrankten. Meldungen über Engpässe bei der Schutzkleidung und Versorgung der Infizierten, leere Regale in den Geschäften und zuletzt die Androhung der Ausgangssperre führen zu erhöhtem Stress. Unser Körper stellt um auf „Urzeit Modus“. Das heißt Kampf-oder-Flucht-Reaktion. Daraus entsteht ein dauerhafter, unbewusster Angstzustand. Gesund führen in diesen Zeiten ist mehr gefragt denn je.

Ich möchte Ihnen als Führungskraft 6 Anregungen* geben, wie Sie Ihre eigene psychische Widerstandskraft aber auch die Widerstandskraft Ihrer Mitarbeiter*innen in stärken können.

1. Spenden Sie Anerkennung, Lob und Wertschätzung

Bedanken Sie sich bei Ihren Mitarbeitern persönlich oder auch per Mail, dass sie in dieser schweren Zeit ihre Arbeit leisten.

2. Zeigen Sie Aufmerksamkeit und Interesse

Beobachten Sie und nehmen sie wahr, wie es Ihren Mitarbeiter*innen geht. Verhalten Sie sich anders als sonst, sehen sie bedrückter aus als sonst?

3. Gehen Sie in Kontakt

Sprechen Sie Ihre Mitarbeiter*innen an, wenn Ihnen auffällt, dass sich ihr Verhalten geändert hat, sie besorgt aussehen oder unkonzentriert wirken. Erkundigen Sie sich, wie es Ihren Mitarbeitern geht nicht nur beruflich, sondern auch persönlich. Welche Sorgen sie haben und (je nach dem wie eng ihr Verhältnis ist), wie die familiäre Situation ist.

4. Bleiben Sie offen, transparent und durchschaubar

Seien Sie präsent und haben ein offenes Ohr für die Anliegen Ihrer Mitarbeiter*innen. Behalten Sie die gewohnten Rituale bei z. B. mit virtuellen Abteilungsmeetings.

 5. Tragen Sie zum Erhalt der Motivation und des Betriebsklimas bei

Bieten Sie virtuelle Räume an, um sich weiterhin auch im Homeoffice auszutauschen. Oder bieten Sie über den firmeneigenen Chat die Möglichkeit, sich täglich die Stimmung mitzuteilen quasi als Stimmungsbarometer.

6. Unterstützen Sie beim Belastungsabbau und Ressourcenaufbau

Bleiben Sie gelassen und strahlen Sie weiterhin Ruhe und Zuversicht aus. Dies wirkt sich auf die Mitarbeiter*innen aus. Behalten Sie die üblichen Routinen wie Meetings etc. soweit es geht, bei.

Wichtigster Punkt: Betreiben Sie Selbstfürsorge und überlegen Sie, was Sie in dieser Zeit unterstützen könnte. Helfen Ihnen sportliche Aktivitäten wie joggen, oder in Ruhe zu kommen durch Meditation? Auch könnte Sie ein Austausch mit anderen Führungskräften unterstützen.

Um diesen Punkt zu unterstreichen, dazu eine kleine Metapher von Stephen Covey:

Ein Mann geht im Wald spazieren. Nach einer Weile sieht er einen Holzfäller, der intensiv und sehr angestrengt dabei ist, einen Baumstamm zu zersägen. Er stöhnt und schwitzt und hat offensichtlich viel Mühe mit seiner Arbeit.
Der Spaziergänger tritt etwas näher heran, und erkennt schnell die Ursache und sagt zum Holzfäller: „Guten Tag. Ich sehe, dass Sie sich Ihre Arbeit unnötig schwer machen. Ihre Säge ist stumpf – warum schärfen Sie sie nicht?“
Der Holzfäller schaute nicht einmal hoch, sondern zischte nur durch die Zähne: „Ich habe keine Zeit, die Säge zu schärfen. Ich muss sägen!“

Bleiben Sie aber auf jeden Fall authentisch. Wenn Sie sich verstellen, werden es Ihre Mitarbeiter*innen merken. Nehmen Sie nur die Punkte, mit denen Sie sich wohl fühlen und die Ihnen entsprechen. Dann wird es bei Ihren Mitarbeiter*innen ankommen und sie wirklich unterstützen.

*In Anlehnung an das do care® Konzept von Dr. Anne Katrin Matyssek

Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz seit 2019 verpflichtend

Die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz ist seit 2019 verpflichtend für alle Unternehmen. Die Übergangsfrist ist 2018 abgelaufen. Eine Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilungen sollten Unternehmen nicht auf die lange Bank schieben. Es drohen Bußgelder bis zu 30.000 Euro, wenn die Gefährdungsbeurteilungen nicht um den Mutterschutz aktualisiert und unternehmensweit durchgeführt wurde. Die Aktualisierung betrifft jeden Arbeitsplatz, egal ob dort ein Mann oder eine Frau arbeitet. Sie muss auch dann erfolgen, wenn ein Arbeitsplatz bisher noch nicht einer weiblichen Beschäftigten besetzt wurde. Ziel ist, zu prüfen, ob von einem Arbeitsplatz eine mögliche Gefährdung für Schwangere oder stillende Mütter ausgeht.

Auf diese Weise soll die Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz gewährleisten, dass – sollte eine Schwangerschaft vorliegen – ein Arbeitgeber frühzeitig auf notwendige Änderungen vorbereitet ist und Maßnahmen ergreifen kann.

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In § 10 (Absatz 2) des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) heißt es: »Sobald eine Frau dem Arbeitgeber mitgeteilt hat, dass sie schwanger ist oder stillt, hat der Arbeitgeber unverzüglich die nach Maßgabe der Gefährdungsbeurteilung nach Absatz 1 erforderlichen Schutzmaßnahmen festzulegen. Zusätzlich hat der Arbeitgeber der Frau ein Gespräch über weitere Anpassungen ihrer Arbeitsbedingungen anzubieten«.

Weitere Informationen:

Kompletter Gesetzestext

Vorlage Gefährdungsbeurteilung (Mutterschutzgesetz – MuSchG)*

Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend)

*Quelle: Bund und Bahn

„Rat der Arbeitswelt“ zum Arbeiten 4.0 vorgestellt

Arbeitsminister Hubertus Heil hat am 21. Januar 2020 den unabhängigen „Rat der Arbeitswelt“ vorgestellt, der sich mit den Herausforderungen der Arbeitswelt (Arbeiten 4.0) beschäftigt. Ein Gremium aus elf Experten*innen der betrieblichen Praxis und Wissenschaft, aus unterschiedlichen Branchen sowie aus vorwiegend sozialwissenschaftlichem Fachbereich untersucht und analysiert die Herausforderungen der Arbeitswelt in Bezug auf Digitalisierung, Globalisierung, Demografischer Wandel und gibt Handlungsempfehlungen. Ab 2021 sollen jährlich die Erkenntnisse in eine Arbeitsweltberichterstattung fließen, die fundiert und verlässlich über den Wandel in der Arbeitswelt informiert. Zusätzlich wird das Arbeitswelt-Portal als Anlaufstelle geschaffen.

Ein zentrales Projekt ist die kontinuierliche Berichterstattung über den Wandel der Arbeitswelt und der damit verbundenen Änderungen in der digitalen Arbeitswelt (Arbeiten 4.0).

Weitere Details finden Sie hier.

Hubertus Heil, Rat der Arbeitswelt zum Arbeiten 4.0 vorgestellt. Herausforderungen auf die Änderungen der Arbeitswelt
Quelle: BMAS / Dominik Butzmann

Zunehmender Fachkräftemangel als Innovationshemmnis

Laut Studie sind die Unterschiede in der Produktivität zwischen kleineren und größeren Unternehmen im produzierenden Gewerbe mit 8 % am größten. Im tertiären Sektor, der alle Dienstleistungen umfasst, ist die Arbeitsproduktivität im Durchschnitt und über den Zeitverlauf jedoch gleich hoch. Wesentliche Ursachen für das stagnierende Produktivitätswachstum sind dabei zwei Faktoren: Hohe Kosten und ein zunehmender Mangel an Fachkräften.

Zur Ursachenbekämpfung empfehlen die Autoren, sich vor allem auf Rahmenbedingungen konzentrieren, die besonders KMU helfen, ihre Produktivität zu steigern. Dazu gehören die Förderung von Forschungseinrichtungen, der Ausbau der digitalen Infrastruktur, der Abbau von Marktzutrittsregulierungen oder ein erleichterter Zuzug von internationalen Fachkräften. Aber auch eine größere Offenheit der Unternehmen selbst gegenüber Innovationen ist nötig.

Quelle: Bertelsmann Stiftung,

Link zum Artikel

Download Studie „Produktivität von kleinen und mittleren Unternehmen in Deutschland“, Herausgeber Bertelsmann Stiftung.

Anhebung der Steuerbefreiung für betriebliche Gesundheitsförderung

Steuerbefreiung für die Gesundheitsförderung in Unternehmen

Für Leistungen des Arbeitgebers zur Gesundheitsförderung der MitarbeiterInnen wird der Steuerfreibetrag in Höhe von bislang 500 Euro jährlich (§ 3 Nr. 34 EStG) auf einen Freibetrag von nun 600 Euro je ArbeitnehmerIn im Kalenderjahr ab dem Lohnsteuerjahr 2020 angehoben. Damit werden die Möglichkeiten der Unternehmen erweitert, ihren MitarbeiterInnen spezielle Gesundheitsleistungen anzubieten.

Gefördert werden Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Prävention und Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und seit Kurzem durch Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b SGB V genügen.

Doch wie können Unternehmen hierfür Bedarfe ermitteln?

Eine Gefährdungsbeurteilung der psychischer Belastungen kann hier ersten Anhaltspunkte liefern, um Bedarfe zu ermitteln. Neben den Belastungen in den Merkmalsbereichen Arbeitsinhalt und Arbeitsorganisation wird die Arbeitsumgebung untersucht. Dabei geht es beispielsweise um Ergonomie am Arbeitsplatz. Belastungen, die z. B. durch einen nicht optimal eingestellten Arbeitsplatz (Stuhl und Tisch) entstehen, können ermittelt und durch entsprechende Maßnahmen minimiert werden.

Wirksamkeit und Nutzen der Gesundheitsförderung – iga.Report 40

Die neueste Kurzzusammenfassung des iga.Reports stellt Wirksamkeit und Nutzen arbeitsweltbezogener Gesundheitsförderung und Prävention vor. Insgesamt lässt sich ein deutlicher Wechsel auf das Thema „Stress und psychische Störungen“ feststellen.

Einen neuen Forschungsschwerpunkt bildet das Thema „Sitzverhalten“. Hier scheinen verhältnisbezogene Interventionen zur Veränderung vielversprechend. Für Schichtarbeitende werden positive Effekte für zielgruppenspezifisch zugeschnittene Bewegungsprogramme sowie breiter angelegte Interventionen, die nicht nur körperlich, sondern auch auf andere Verhaltensweisen zielen, berichtet.

Durch den Einsatz von Bewegungsprogrammen lassen sich krankheitsbedingte Fehltage effektiv reduzieren.

Der ökonomische Nutzen des umfangreichsten Reviews dokumentiert einen mittleren ROI von 2,7. Jedem in Prävention investierten Euro steht demnach eine Einsparung von 2,70 Euro gegenüber.

Weiteres unter www.iga-info.de