Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements. Sie hilft Unternehmen, psychische Risiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen und präventive Maßnahmen einzuleiten. Durch eine systematische Analyse der Arbeitsbedingungen können Stressfaktoren identifiziert und langfristig reduziert werden. So schaffen Sie eine gesündere Arbeitsumgebung und fördern das Wohlbefinden sowie die Produktivität Ihrer Mitarbeitenden.
Unser Prozess
Ihr maßgeschneiderter Weg zu gesunden Arbeitsbedingungen
1
Vorbereitung
Wir analysieren vorhandene Daten, definieren eine passgenaue Strategie, die auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.
2
Auswertung
Wir übernehmen die Datenerfassung, führen die Auswertung durch und präsentieren Ihnen die Ergebnisse klar und verständlich
3
Umsetzung
Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen und dokumentieren jeden Schritt des Prozesses.
4
Prüfung
Wir überprüfen die Wirksamkeit der Maßnahmen und stehen Ihnen beratend zur Seite, um den Erfolg langfristig sicherzustellen.

Bewährtes Konzept
Unsere erprobten Methoden der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung wurden bereits erfolgreich in zahlreichen Unternehmen eingesetzt.
Strukturiertes Verfahren
Das Verfahren ist klar strukturiert und erfolgt in definierten Phasen – so bleiben Zeit und Aufwand für Sie stets überschaubar.
Ablauf
Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Ablauf
Die Durchführung
01 - Vorbereitung
Wir starten mit der Analyse vorhandener Daten und definieren eine klare Strategie. Gemeinsam mit den Führungskräften identifizieren wir die Schwerpunkte, klären Verantwortlichkeiten und setzen einen realistischen Zeitrahmen für die Umsetzung. Fragen und vorhandene Ressourcen werden geprüft. Ggfs. werden die Fragebögen für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche angepasst.
02 - Durchführung
Nach der Befragung übernehmen wir die Dateneingabe, führen die Auswertung durch und bereiten die Ergebnisse anschaulich auf. Mithilfe grafischer Darstellungen analysieren wir die psychischen Belastungen und erkennen Korrelationen. Die Ergebnisse werden den entsprechenden Gremien präsentiert und Maßnahmen zur Verbesserung mit einer zeitlichen Empfehlung (kurz-, mittel- und langfristig) vorgestellt.
03 - Umsetzung & Prüfung
Alle Mitarbeitenden werden transparent über die Ergebnisse und das weitere Vorgehen informiert. Die gesamte Dokumentation erfolgt gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG). Wir überwachen kontinuierlich die Wirksamkeit der Maßnahmen und stellen sicher, dass der Verbesserungsprozess fortlaufend optimiert wird.
Beratung und Begleitung
Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen und dokumentieren den gesamten Ablauf, um die spätere Wirksamkeitskontrolle zu gewährleisten. So schaffen wir eine fundierte Grundlage für eine langfristige Weiterentwicklung.
Optional: Workshops und Seminare
Auf Wunsch begleiten wir Sie bei der Umsetzung der Maßnahmen oder führen Workshops durch – entweder ergänzend zum Fragebogen oder als eigenständige Maßnahme in kleineren Unternehmen ohne Befragung. Unsere Workshops und Seminare umfassen Themen wie Stressbewältigung, Mitarbeitermotivation, psychische Gesundheit am Arbeitsplatz sowie Führungskräfte- und Resilienztrainings.
Ihr Weg zu gesünderen Arbeitsbedingungen
Unser Ansatz ist einfach und individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Beginnen Sie noch heute und schaffen Sie eine gesunde Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeitenden.
Lassen Sie uns starten!
Häufige Fragen
Sind Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung Pflicht?
Ja, die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung ist gesetzlich vorgeschrieben und im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), insbesondere in § 5, verankert.
Welche gesetzlichen Grundlagen regeln die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen?
Die gesetzlichen Grundlagen für die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen finden sich im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) sowie in weiteren Verordnungen wie der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV). Arbeitgeber sind verpflichtet, Maßnahmen zum Schutz der physischen und psychischen Gesundheit der Beschäftigten zu ergreifen.
Wie oft sind Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung durchzuführen?
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen sollten regelmäßig und bei wesentlichen Veränderungen der Arbeitsbedingungen durchgeführt werden. Es gibt keine festgelegte Frist, jedoch ist eine Überprüfung bei neuen Risiken oder nach relevanten organisatorischen Änderungen erforderlich.
Wer darf Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastung durchführen?
Gefährdungsbeurteilungen psychischer Belastungen sollten idealerweise von Fachleuten durchgeführt werden, die über Kenntnisse im Bereich Arbeitspsychologie oder Arbeitsschutz verfügen. In der Regel sind dies externe Berater, Betriebsärzte oder interne Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsmanagement.
Wie lange dauert Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung?
Die Dauer der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen kann je nach Umfang und Komplexität der Arbeitsbedingungen variieren, typischerweise dauert sie jedoch einige Woche bis mehrere Monate. Die genaue Zeit hängt von der Größe des Unternehmens, der Anzahl der betroffenen Arbeitsplätze und der Tiefe der Analyse ab.
Welche psychischen Belastungsfaktoren werden bei der Gefährdungsbeurteilung untersucht?
Typische Belastungsfaktoren umfassen Arbeitsintensität, Zeitdruck, soziale Beziehungen am Arbeitsplatz, Führungsverhalten, Arbeitsumgebung, Schichtarbeit und fehlende Handlungs- oder Entscheidungsspielräume.
Welche Methoden können zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen eingesetzt werden?
Es gibt verschiedene Methoden wie Mitarbeiterbefragungen, Interviews, Beobachtungen, Workshops, Checklisten oder die Analyse von Kennzahlen wie Fehlzeiten und Fluktuation
Wer trägt die Verantwortung für die Umsetzung der Maßnahmen aus der Gefährdungsbeurteilung?
Die Verantwortung liegt bei den Arbeitgebern. Sie müssen die identifizierten Maßnahmen zur Verringerung der psychischen Belastung in die Arbeitsorganisation integrieren und deren Wirksamkeit überprüfen
Was passiert, wenn keine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen durchgeführt wird?
Werden keine Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt, kann dies rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, wie Bußgelder oder im Schadensfall sogar Haftungsansprüche gegen den Arbeitgeber. Außerdem können Beschäftigte sich an die zuständigen Arbeitsschutzbehörden wenden.
Wie können Beschäftigte aktiv in die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen einbezogen werden?
Beschäftigte können durch Fragebögen, Workshops oder Feedbackgespräche aktiv eingebunden werden. Eine offene Kommunikation und die Möglichkeit, anonym Rückmeldungen zu geben, fördern die Beteiligung und Akzeptanz.