Gesetzlicher Hintergrund

 

Das Arbeitsschutzgesetz ist ein wichtiges Instrument zur Erhaltung der Sicherheit und Gesundheit von Arbeitnehmern. Es legt die Grundlage für sicheres Arbeiten und schützt Arbeitnehmer vor schädlichen Arbeitsbedingungen.

Das Arbeitsschutzgesetz legt fest, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, sichere Arbeitsplätze bereitzustellen und dass sie alle nötigen Vorkehrungen treffen müssen, um das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten zu verringern.

Dazu gehört unter anderem, dass sie sicherstellen, dass Arbeitnehmer über alle relevanten Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen informiert und unterwiesen sind, dass alle relevanten Arbeitsgeräte korrekt aufgestellt und gewartet werden und dass alle Arbeitsplätze gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgerüstet sind.

Das Arbeitsschutzgesetz ist eine wichtige Grundlage für den Schutz der Arbeitnehmer und es ist wichtig, dass Arbeitgeber dieses Gesetz beachten, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten. Jedes Unternehmen und jede Organisation sind seit 2013 gesetzlich verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung durchzuführen. Dies gilt bereits ab einem(r) Mitarbeiter(in).

Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen zielt darauf, Gefährdungsfaktoren am Arbeitsplatz, die einen Einfluss auf die psychische und physische Gesundheit haben, frühzeitig zu erkennen und diesen entgegenzuwirken.

Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass es sich in dem gesamten Prozess auf die Arbeit bezogene Belastungen handelt und nicht um die persönliche Befindlichkeit der Beschäftigten.

Die Beurteilung der psychischen Belastungen ist dabei je nach Art der Tätigkeit vorzunehmen. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sowie die Richtlinien der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) empfehlen, folgende Merkmalsbereiche zu erfassen:

    • Arbeitstätigkeit
    • Arbeitsumgebung
    • Arbeitsorganisation
    • soziale Beziehungen
    • neue Arbeitsformen

Laut Richtlinie „Leitlinie Gefährdungsbeurteilung und Dokumenation“ der GDA (Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie) muss jedes Unternehmen oder Betrieb alle 11 Gefährdungsfaktoren in seinem Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen.

Wir unterstützen Sie bei der Durchführung der psychischen Gefährdungsbeurteilung.